zeugenfragebogen & belehrung

der landrat hat uns einen brief geschickt. er schreibt wir hätten eine ordnungswidrigkeit begangen. eines unserer autos sei zu schnell gefahren. ich werde hier natürlich nicht schreiben, welches auto es war, bzw. wer von uns d`rin gesessen hat – um das klima der nächsten innerbetrieblichen grillfete nicht zu vergiften. aber es ist ein foto dabei. mit aktenzeichen und allem pi-pa-po.
und die belehrung ist spannend:

falls nicht festgestellt werden kann, wer zur tatzeit das fahrzeug führte, kann der halterin oder dem halter des kraftfahrzeuges gemäß $ 31a der strasenverkehrszulassungsverordnung (was für ein wort – so viele buchstaben) ein fahrtenbuch auferlegt werden (oha)
sie dürfen angaben zur sache nur dann verweigern, wenn sie in einem angehörigenverhältnis zu einer verantwortlichen person stehen, d.h. mit ihr oder ihm verlobt oder verheiratet sind oder verheiratet waren oder ihre lebenspartnerin oder sein lebenspartner sind oder waren, in gerader linie verwandt ( dies trifft zu bei ihren eltern, kindern, grosseltern, enkeln, urgrosseltern, urenkeln) oder durch annahme als kind verbunden sind oder in der seitenlinie bis zum dritten grad verwandt (dies trifft zu bei ihren geschwistern, nichten, neffen, tanten und onkel) oder bis zum zweiten grad verschwägert (dies trifft zu bei den eltern, grosseltern, urgrosseltern, kindern, enkeln und urenkeln ihres ehepartners sowie bei ihren schwägern und schwägerinnen) sind oder waren.

wow – was für ein satz! so viele „oders“, so viele verwandte.

sollten sie die verantwortliche person nicht benennen, obwohl ihnen kein zeugenverweigerungsrecht zusteht, müssen sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden.

wenn das nachmittags von sat eins übertragen wird, überlege ich mir noch mal, ob ich mit dem täter verwandt bin oder mich verweigere.

Ein Kommentar zu “zeugenfragebogen & belehrung

  1. Wie sagte Otto noch: „Angeklagter, Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten an dem Ast gesägt…“ 🙂
    Hätte „man“ nicht einfach schreiben können:
    „Überweisen Sie das Bußgeld bis zum …. oder äußern Sie sich zum Tatvergehen bis zum … auf der nächsten Dienststelle“.
    ?
    Gruß, Thomas

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