gez

eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen einen beitrag über meine erlebnisse mit dem beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten zu schreiben bei denen es mittels bescheid der räumlich zuständigen landesrundfunkanstalt über die gesetzliche rundfunkgebühr um die gesetzlich vorgesehene anmeldung von zum empfang bereit gehaltener rundfunkgeräte ging, nachdem ich ein informationsschreiben der gez und/oder schreiben, mit dessen hilfe der gesetzliche auskunftsanspruch des § 4 abs. 5 rgebstv geltend gemacht wird, bekommen hatte.
das wäre eine schöne geschichte. zum weinen und auch ein bisschen zum lachen. das lasse ich jetzt aber lieber, nachdem ich das hier gelesen habe.

absurd, mit welchen mitteln diese behörde versucht ihr angeschlagenes image zu polieren. eine freude für jeden marketingfachmann. und erschreckend, was bei uns mittlerweile möglich ist.

6 Kommentare zu “gez

  1. Eine schöne Geschichte. zum Weinen und auch ein bisschen zum Lachen … werter Herr Beil, ja, darauf hätte ich mich auch gefreut. Erzählen Sie sie denn irgendwann vielleicht einmal?

    Sehr gespannt
    Ihr Erdge Schoss

  2. guten tag herr schoss,

    eigentlich habe ich mich falsch ausgedrückt. die geschichte ist weniger zum weinen als vielmehr zum heulen. aber ich kann ihnen versprechen, dass ich dieses kleinod alltäglichen ämterwahns und unausgelastetem beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten oder wahlweise dem unausgelastetem rundfunkgebührenbeauftragten der gez zum besten gebe. vorausgesetzt es täte sich ein anwalt finden, der mich im falle verteidigt, falls ich denn dann auch abvermahnt würde.

    herzliche amtsgrüsse

    oliver beil

Schreibe einen Kommentar zu oliver Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blogverzeichnis - Bloggerei.de - Blogverzeichnis - blogwolke.de - Das Blog-Verzeichnis