widerrufsrecht

wenn man im internet einkauft, dann kann man die sachen vorher nicht anfassen, riechen, schmecken und richtig anschauen. deswegen hat sich der gesetzgeber was ganz tolles ausgedacht – das widerrufsrecht. heisst soviel, dass man innerhalb einer definierten zeitspanne die sachen ohne grund, bzw. ohne einen grund nennen zu müssen, wieder zurückgeben kann.
in den letzten monaten hat es um diese möglichkeit so unendlich viel hickhack gegeben, dass kaum noch einer durchsteigt, bzw. versteht, wie das ganze vonstatten zu gehen hat. höhepunkt war unter anderem ein entwurfstext für ein späteres gesetz aus höchstem hause, was dem, dem es genügen sollte, nicht einmal genügt: dem gesetz.
jedes komma, jeder punkt, jeder buchstabe wurde und wird bis zum abwinken interpretiert und für jeweils eigene zwecke ausgeschlachtet. ab wann z.b. die fristen zählen. ab wann die uhr genau läuft. nach bestellung? nach eingang der bestätigungsmail einer bestellung? nach wegschicken der ware? nach ankommen der ware? bis der postbote das gartentürchen erreicht hat oder den motor abgestellt hat? gilt das gleiche auch bei vollmond? und wenn ja – auch wenn vollmond auf einen donnerstag fällt?
diese unsicherheiten (im übrigen nicht nur bei diesem gesetz) zeigen imho so einiges auf, was den onlinehandel bei uns angeht.
der gemeine verbraucher ist grundsätzlich erst einmal doof. doof, wie ein meter feldweg – mindestens. wenn man den notwendigkeiten und dem gesetzgeber glauben schenken darf. es gibt nichts, was nicht geregelt wird, bzw. geregelt werden müsste nach ansicht diverser verbraucherschützer. da gibt es einige bonbons, die man so eigentlich gar nicht glauben möchte.
dann zeigt es noch auf, dass es immer wieder jemanden gibt, der bestehende regelungen versucht auszuhebeln. sei es zum eigenen vorteil oder aber zum nachteil anderer – stichwort abmahnung.
und zu guter letzt zeigt es aber auch, dass die rechtssprechung noch nicht ganz im zeitalter des onlinehandels angekommen ist.
sicherlich gibt es immer wieder streitfälle. und die wird es immer wieder geben, egal, wieviele gesetze es geben wird. und ich wage mal die these, dass sich die allermeisten händler aus marketingtechnischen gründen, gar nicht leisten können auf ihr recht zu pochen, wenn es zum nachteil des kunden wäre. welcher händler verweigert das widerrufsrecht, wenn die frist um ein tag überschritten wird? „tut mir leid frau müller. den eierkocher nehme ich nicht mehr zurück – da hätten sie sich schon gestern melden müssen.“ viele, viele dinge werden über den weg der kulanz erledigt, obwohl dies nicht sein müsste.
weiterhin wage ich mal die these, dass die rechten bzw. pflichten zwischen kunde und händler ungleich verteilt sind. und zwar – sie ahnen es – zu lasten der händler. das behaupte ich mal so ganz ohne murren. ich möchte nur darauf hinaus, dass versucht wird jede eventualität zu regeln und abzusichern. die frage bleibt, ob das überhaupt möglich ist und ob man jedes risiko verhindern kann.
um wieder auf das recht des widerrufs zurück zu kommen. vielleicht muss man einfach lernen zu akzeptieren, dass es eben eine zeit gibt, nach der man seine sachen nicht mehr umtauschen kann. im stationären handel gibt es dieses recht überhaupt nicht. und es ist auch schwer verständlich, warum das beispielsweise bei ebay-einkäufen anders sein sollte, als anderswo. nun jedenfalls gibt es jetzt zum ersten april eine neue formulierung, die den versuch starten wird, wasserdicht zu sein.
und noch ein ende vom lied: im neuen onlineshop gewähren wir eine wiederrufsfrist von 4 wochen – freiwillig. erstens, um dem ganzen gezerre um korrekte fristen aus dem weg zu gehen und zweitens um einen extra service zu bieten. und was passiert, wenn frau müller nach 4 wochen und einem tag anruft, dass ihr die lampe nicht gefällt? keine ahnung, aber wir verkaufen ja auch keine eierkocher …

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